Beweissicherungen, Bauzustandsdokumentationen
Das Beweissicherungsverfahren nach Art DIN 4123 muss vor Beginn der Baumaßnahmen durchgeführt werden, wird nach dem Beginn der Maßnahmen auf einen Schaden hingewiesen, so ist schwer nachweisbar, ob es sich um einen bereits vorhandenen Schaden oder einen durch die Baumaßnahme verursachten Schaden handelt. Ein Rechtsstreit ist vorprogrammiert.
Somit ist ein Beweissicherungsverfahren immer sinnvoll, wenn mit Auswirkungen einer Baumaßnahme auf die Nachbarbebauung zu rechnen ist.
Vorhanden Schäden der Gebäude werden fotografisch und textlich dokumentiert, damit nach der Baumaßnahme feststellbar ist, ob die Schäden durch die Baumaßnahme entstanden sind oder bereits zuvor vorlagen. Hierbei werden ebenfalls belastet Zufahrtswege und Freiflächen mit aufgenommen, damit bereits bestehende Schäden nicht fälschlicherweise den Baufahrzeugen zugeordnet werden.
Ein weiterer Grund, um eine Beweissicherung des aktuellen Zustandes bzw. eine Bauzustandsdokumentation zu erstellen, ist z.B. der Wechsel des Bauträgers oder Handwerkers bei unvollendeten Arbeiten, sei es durch Insolvenz oder sonstigen Trennungsgründen.
Der Vergütungsanspruch des ausführenden Unternehmens richtet sich hierbei nach dem Baufortschritt. Oft existieren hierbei jedoch zwei verschiedene Meinungen, sprich die des Bauherren und die des ausführenden Unternehmens, inwieweit die Arbeiten bereits ausgeführt wurden und welcher Vergütungsanspruch damit entstanden ist. Ebenfalls im Sinne der weiteren Ausschreibung und Gewährleistung ist die Leistung des scheidenden Betriebes und des fortführenden Betriebes eindeutig abzugrenzen.