Die Notwendigkeit eines Schadensgutachtens kann sich aus mehreren Gründen ergeben:
- Pfusch am Bau
Nicht nur Bauschäden, sondern auch Baumängel lassen sich oft auf eine nicht fachgerechte Ausführung von Arbeiten der jeweiligen Baufirma zurückführen. Diese Schäden können sowohl während der Planungsphase als auch während der Ausführung entstehen.
Damit die entstandenen Schäden eindeutig ermittelt werden können, muss ein Baugutachter hinzugezogen werden. Dieser kann als neutraler Sachverständiger die Höhe, die Ursache und das Ausmaß des Schadens feststellen. Darüber hinaus kann der Baugutachter auch Maßnahmen zur Nachbesserung, Reparatur oder Sanierung der entstandenen Schäden empfehlen und auf Wunsch die fachgerechte Ausführung überwachen.
- Schäden an Gebäude
Treten an Gebäuden Schäden wie z.B. Rissbildungen, Feuchtigkeitseintritt, Schimmel o.ä., die nur die Symptome darstellen, auf, ist es wichtig, dass vor der Schadensbehebung, der Zustand zu Beweissicherungszwecken dokumentiert wird. Die vorhandenen Schäden werden folglich in einer Fotodokumentation festgehalten und textlich beschrieben. Im Anschluss erfolgt die Ursachenermittlung und die Erstellung von geeigneten Sanierungskonzepten.
Anhand des Sanierungskonzeptes kann das Ausmaß der notwendigen Arbeiten abgeschätzt, und der finanzielle Aufwand kalkuliert werden. Bei der Ausführung des Sanierungskonzeptes können die ausführenden Fachbetrieben durch unsere qualitätssichernde Baubegleitung zusätzlich unterstützt und kontrolliert werden.
Ebenso kann das Schadensgutachten zur Abschätzung herangezogen werden, ob eine Sanierung oder ein Abriss- und Neuerrichtung von Bauteilen wirtschaftlicher ist.
Leistung im Überblick:
- Dokumentation der Schäden/Mängel
- Bestimmung der Ursache
- Aufstellung von Sanierungskonzepten
- Kalkulation der Schadenshöhe
- Abstimmung mit den Beteiligten (Baufirma, Handwerksbetrieb, Versicherung, etc.)
- Qualitätssichernde Baubegleitung