Abnahme Begleitung, Bau- und Gewährleistungsabnahmen
Im Rahmen der Bauabnahme kontrollieren und vergleichen wir die Handwerkerleistungen mit den geschuldeten Vertragsleistungen. Abweichungen werden, anhand der Vertragsunterlagen, der einzuhaltenden Gesetzte bzw. der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.), genauestens protokolliert und der Soll mit dem Ist-Zustand verglichen. Gerne können wir zusätzlich im Protokoll verschiedene Umsetzungsvorschläge zur Ausbesserung der Mängel unterbreiten.
Zum Zeitpunkt der Abnahme geht das Eigentum auf Sie, als Bauherrn, über, was bedeutet, dass die Beweislast nun auf Ihrer Seite liegt. Daher sollte die Bauabnahme immer zusammen mit einem unabhängigen Bausachverständigen durchgeführt werden. Gerne sind wir hier für Sie tätig.
Leistung in der Übersicht:
- Kontrolle der Handwerkerleistungen und Abgleich mit geschuldeter Vertragsleistung
- Überprüfung der Einhaltung bestehender Gesetze, Normen, Richtlinien und den a.a.R.d.T.
- Protokollierung der Mängel/Abweichungen
- Ausarbeitung eines Konzeptes zur Mängelbehebung
- Absprachen mit zuständigen beteiligten Firmen
Die Gewährleistungsabnahme beinhaltet die gutachterliche Begleitung der Abnahme vor Ablauf der Gewährleistung. Mängel, die im Rahmen der Gewährleistung liegen, werden erfasst, dokumentiert und bewertet. Anschließend wird hierzu eine Dokumentation, bei Bedarf inkl. eines Konzeptes zur Mängelbehebung, erstellt. Anhand der angefertigten Dokumentation können die Mängel bei der zuständigen Baufirma bzw. dem zuständigen Handwerker im Rahmen der Gewährleistung angezeigt werden.
Leistung in der Übersicht:
- Gutachterliche Begleitung der Abnahme vor Gewährleistungsende
- Feststellen von Mängeln im Rahmen der Gewährleistung
- Erstellung einer Mängeldokumentation
- Ausarbeitung eines Konzeptes zur Mängelbehebung
Absprachen mit zuständigen beteiligten Firmen